Kosten & Erstgespräch

BEHANDLUNGSKOSTEN

Bei gesetzlich Versicherten trägt die Krankenkasse die Behandlungskosten. Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte bekommen die Kosten für Psychotherapie in der Regel erstattet.

Natürlich können die Kosten auch selbst übernommen werden – eine Datenweitergabe an die Krankenkasse erfolgt in diesem Fall nicht. Grundlage der Rechnungsstellung ist die Gebührenordnung für Ärzte / Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).

Zusätzlich gilt seit dem 01.07.2024 eine Analogabrechnung zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen. Weitere Informationen erhalten Sie unter diesen beiden Links:
Abrechnungsempfehlung
Analogsleistungen gemäß Abrechnungsempfehlung

Kosten & Erstgespräch

Erstgespräch

Bitte bringen Sie zum Erstgespräch
  • die Krankenversichertenkarte,
  • Kopien der Zeugnisse Ihres Kindes und
  • Kopien der Vorbefunde – sofern vorhanden – mit.
Eine Überweisung ist nicht erforderlich.
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