
BEHANDLUNGSKOSTEN
Bei gesetzlich Versicherten trägt die Krankenkasse die Behandlungskosten. Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte bekommen die Kosten für Psychotherapie in der Regel erstattet.
Natürlich können die Kosten auch selbst übernommen werden – eine Datenweitergabe an die Krankenkasse erfolgt in diesem Fall nicht. Grundlage der Rechnungsstellung ist die Gebührenordnung für Ärzte / Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).
Zusätzlich gilt seit dem 01.07.2024 eine Analogabrechnung zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen. Weitere Informationen erhalten Sie unter diesen beiden Links:
Abrechnungsempfehlung
Analogsleistungen gemäß Abrechnungsempfehlung

Erstgespräch
Bitte bringen Sie zum Erstgespräch
- die Krankenversichertenkarte,
- Kopien der Zeugnisse Ihres Kindes und
- Kopien der Vorbefunde – sofern vorhanden – mit.